Die Norm UIC 311-22ed. 1.3.2017 Ansicht

UIC 311-22ed.

Financial relations between railway undertakings - Principles and terms of application

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NORM herausgegeben am 1.3.2017


ZugänglichkeitAusverkauft
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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: UIC 311-22ed.
Ausgabedatum normen: 1.3.2017
SKU: NS-683566
Zahl der Seiten: 36
Gewicht ca.: 108 g (0.24 Pfund)
Land: Internationale technische Norm

Die Annotation des Normtextes UIC 311-22ed. :

22nd edition, March 2017 - Translation
UIC Leaflet 311 defines the general procedures governing financial relations between UIC Members. Other railways may use the leaflet on the basis of a written agreement.
The obligatory/recommended provisions aim to harmonise procedures for accountancy and the payment of mutual services, and are compliant with the Uniform Regulations governing International Carriage by Rail (COTIF 1999), the European Directives to be applied, and other regulations of UIC and the Brussels Clearing Centre (BCC).
The present leaflet obliges users to register credits and debts resulting from traffic services brought to account in accordance with UIC Leaflets 301 and 304 in a current account and to clear balances monthly. In as far as the accounting regulations provide for income being collected on foreign routes, companies are obliged to observe a fixed value date, which is used to calculate accounting charges.
For the exchange of other services (non-traffic services), the payment conditions agreed in service contracts will generally apply. Use of the current account system is also recommended in these cases. If such agreements do not exist or are not clearly expressed, recourse can be made to the regulations laid out in UIC Leaflet 311.
Financial relations in the sense used in this leaflet are subject to risks resulting from fluctuations in currency exchange rates and from accounting and payment procedures.
As in the regulations governing charges, users are offered a uniform reference interest rate (EURIBOR one-month rate), in order to limit the losses to both parties resulting from accounting delays.
The risk of lost income through failure of debtors to pay (long-term debt) has increased for creditors in that the new COTIF no longer provides for referral to OCTI or the breaking of the transport chain through restrictions on prepayment facilities. In addition to the requirements for guarantees, the UIC protective measures constitute the only safe means of reducing risk.
The appendices serve to implement the principles laid down in the text.

Name:
Finanzbeziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen - Gründsätze und Anwendungsmodalitäten|22. Ausgabe, März 2017 - Originalfassung
Das UIC-Merkblatt Nr. 311 regelt allgemeine Verfahrensweisen zur Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen UIC-Mitgliedern. Andere Bahnunternehmen können das Merkblatt nach entsprechender Vereinbarung anwenden.
Die verbindlichen/empfehlenden Bestimmungen sind auf die Harmonisierung der Prozesse in der Rechnungsführung und bei der Bezahlung der gegenseitigen Leistungen gerichtet und stehen im Einklang mit den Einheitlichen Rechtsvorschriften für die Internationale Eisenbahnbeförderung (COTIF, Ausgabe 1999), mit den anzuwendenden europäischen Richtlinien und weiteren Regelfahren der UIC und ihrer Zentralen Clearingstelle (BCC).
Das Merkblatt verpflichtet die Anwender ihre Forderungen und Schulden aus den nach UICBestimmungen der UIC-Merkblätter Nr. 301 und 304 abgerechneten Verkehrsleistungen im Kontokorrent zu verrechnen und den Saldo monatlich auszugleichen. Sofern die Abrechnungsbestimmungen das Inkasso für fremde Streckenanteile implizieren sind die Unternehmen an einen festen Wertstellungstag gebunden der für die Berechnung von Agios (Aufgeld für entgangene Liquidität) herangezogen wird.
Für den Leistungsaustausch darüber hinaus (Außerverkehrliche Leistungen) gelten primär die in Leistungsverträgen vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Kontokorrentverrechnung wird dabei empfohlen. Fehlen derartige Vereinbarungen oder sind unklar formuliert, kann auf die Regelungen des UIC-Merkblatts Nr. 311 zurückgegriffen werden.
Die die Finanzbeziehungen im Sinne dieses Merkblatts begleitenden Finanzrisiken ergeben sich aus Währungskursänderungen und dem Abrechnung- und Zahlungsverkehr.
Wie bei der Agioregelung wird den Anwendern auch für die Berechnung von Verzugszinsen ein einheitlicher Referenzzinssatz (1-M-EURIBOR) angeboten um die aus dem Liquiditätsausfall, entsprehenden Schäden gemeinschaftlich zu begrenzen.
Das Risiko von Einnahmeverlusten durch Zahlungsausfälle (Langzeitschulden hat sich für die Gläubiger in dem Maße erhöht, wie die Einschaltung des Zentralamtes für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OCTI) oder die Unterbrechung der Transportkette durch Frankatureinschränkungen nach der neuen COTIF nicht mehr vorgesehen sind. Neben Garantieforderungen bieten die Schutz-maßnahmen der UIC die einzigen Sicherheiten zur Minderung des Risikos.
Die Anlagen ermöglichen die Umsetzung der in den Texten verankerten Grundsätze.


ISBN: : 978-2-7461-2552-0

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