Die Norm UIC 306-2ed. 1.12.2004 Ansicht

UIC 306-2ed.

Framework principles and conventions governing relationships between parties involved in passenger rail transport with respect to accounting and financial arrangements for international transport services and ancillary services

Automatische name übersetzung:

Grundsätze und Rahmenvereinbarungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Parteien im Schienenpersonenverkehr in Bezug auf Rechnungslegung und Finanzmodalitäten für internationale Transportdienstleistungen und Nebendienstleistungen beteiligt



NORM herausgegeben am 1.12.2004


ZugänglichkeitAusverkauft
PreisAUF ANFRAGE ohne MWS
AUF ANFRAGE

Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: UIC 306-2ed.
Ausgabedatum normen: 1.12.2004
SKU: NS-550085
Zahl der Seiten: 22
Gewicht ca.: 66 g (0.15 Pfund)
Land: Internationale technische Norm

Die Annotation des Normtextes UIC 306-2ed. :

Summary:
The purpose of UIC Leaflet 306 is to identify the different relationships which may exist between those involved in passenger rail transport with respect to accounting and financial arrangements for international transport services and ancillary services. For each type of relationship affecting at least one UIC member railway undertaking (RU), the leaflet indicates the reference text setting out the regulations and specifies the corresponding basic principles. Moreover, it contains a precise definition of the parties involved (service providers, issuers and allocators), their roles and responsibilities.

Name:
Grundsätze und Rahmenvereinbarungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Akteuren des Eisenbahnpersonenverkehrs für die Verteilung der internationalen Verkehrsleistungen und Zusatzleistungen aus abrechnungs- und finanztechnischer Sicht

Zusammenfassung: Zweck des Merkblatts 306 ist es, die unterschliedlichen Beziehungen zwischen den Akteuren des Eisenbahnpersonenverkehrs für die abrechnungs- und finanztechnische Verteilung der verkauften internationalen Verkehrsleistungen und Zusatzleistungen zu identifizieren. Das Merkblatt gibt für jede Beziehung, an der mindestens ein der UIC angehörendes ein Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt ist, den Text an, in dem die anzuwendenden Regeln festgelegt sind, und legt die damit verbundenen Grundsätze fest. In diesem Merkblatt werden die Akteure (Leistungserbringer, Ausgeber und Zuteiler) sowie deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten genau definiert.

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