Die Norm UIC 301-3ed. 1.1.2011 Ansicht

UIC 301-3ed.

Accountancy regulations for international "Passenger" traffic

Automatische name übersetzung:

Abrechnungsvorschriften für den internationalen "Fluggast" Verkehr



NORM herausgegeben am 1.1.2011


ZugänglichkeitAusverkauft
PreisAUF ANFRAGE ohne MWS
AUF ANFRAGE

Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: UIC 301-3ed.
Ausgabedatum normen: 1.1.2011
SKU: NS-550083
Zahl der Seiten: 80
Gewicht ca.: 240 g (0.53 Pfund)
Land: Internationale technische Norm

Die Annotation des Normtextes UIC 301-3ed. :

Summary:
The regulations set out in UIC Leaflet 301 define the provisions to be applied between railway undertakings (RUs) and/or between railway undertakings and private companies for bringing to account international passenger traffic services when an RU other than the RU receiving the request from the passenger is involved either as a service-providing RU or as an allocating RU (for example a German RU selling Eurostar tickets which are brought to account by Rail Manche Finance). It is obligatory for all distributors (event those not mentioned in the contract) to apply these regulations, unless otherwise agreed between two partners (distributor/carrier). The statement of account covers services that are:

allocated or cancelled during the month in question, in the case of accounting upon allocation,
sold or cancelled during the month in question, in the case of accounting upon issue,
collected during the month in question, for accounting based on collected tickets. The RU that compiles the statement of account, whether on allocation, on issue or on the basis of collected tickets, is required to apportion to the RUs involved the shares to which they are entitled based on all the travel documents processed. It shall send the statement to the RUs concerned by the following deadlines at the latest:

the 15th of the month following the statement month (month of issue, allocation or cancellation) for all services (tickets or supplements) issued and brought to account by electronic means and for all services (tickets or supplements) allocated electronically,
the 20th of the second month following the statement month for all other travel documents. Electronic accounts data may be exchanged using the IT media listed in point G.1 to this leaflet.

Name:
Abrechnungsvorschriften für den internationalen "Personen"-Verkehr

Zusammenfassung: Die Vorschriften von UIC-Merkblatt Nr. 301 beinhalten die geltenden Bestimmungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und/oder Eisenbahnverkehrsunternehmen und Privatunternehmen f??r die Abrechnung der Leistungen des internationalen Personenverkehrs, sobald ein anderes EVU als dasjenige, das die Anforderung des Reisenden erh??lt, entweder als Leistungserbringer oder als Zuteiler beteiligt ist (z.B. deutsches EVU, das von RMF - Rail Manche Finance abgerechnete Eurostar-Fahrscheine verkauft). Diese Vorschriften sind (selbst wenn sie nicht in den Vertr??gen aufgef??hrt sind) f??r jeden Vertriebspartner verbindlich anzuwenden, sofern zwischen 2 Partnern (Vertriebspartner/Bef??rderer) nichts Anderweitiges vereinbart wurde. Die Abrechnung enth??lt die Leistungen:

die im Verlauf dieses Monats f??r die Abrechnung nach der Zuteilung zugeteilt oder annulliert wurden,
die im Verlauf dieses Monats f??r die Abrechnung nach der Ausgabe verkauft oder annulliert wurden,
f??r die im Verlauf dieses Monats abgenommenen Karten. Das EVU, das die Abrechnung nach der Zuteilung, nach der Ausgabe oder nach abgenommenen Karten erstellt, ist verpflichtet, den beteiligten EVU die Anteile zuzuscheiden, die ihnen f??r die Gesamtheit der erfassten Bef??rderungsausweise zustehen. Es ??bersendet die Abrechnung an die betroffenen EVU bis sp??testens:

zum 15. des Monats, der dem Abrechnungsmonat folgt (Ausgabe-, Zuteilungs- oder Annullierungsmonat) f??r die Leistungen (Fahrscheine oder Zuschl??ge), die elektronisch ausgegeben oder abgerechnet wurden, und f??r die Leistungen (Fahrscheine oder Zuschl??ge), die elektronisch zugeteilt wurden,
zum 20. des zweiten Monats, der dem Abrechnungsmonat folgt, f??r die ??brigen Bef??rderungsausweise. Die Daten bez??glich der elektronischen Abrechnungen k??nnen mit elektronischen Mitteln ausgetauscht werden, die in Punkt G.1 des vorliegenden Merkblattes aufgef??hrt sind.


ISBN: : 978-2-7461-1793-8

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